In der heutigen Bankenwelt sind Entscheidungen, die auf Daten basieren, zentral für den Geschäftserfolg. Diese Entwicklung ermöglicht innovative Wege der Wertschöpfung und ist essentiell für die Optimierung betrieblicher Prozesse. Eine effiziente Verwaltung und Nutzung dieser Daten sind nicht nur für die betriebliche Effizienz kritisch, sondern auch für eine robuste Risikosteuerung. Regulatorische Instanzen haben die Bedeutung dieser Entwicklungen erkannt und spezifische Vorschriften wie z.B. BCBS 239 erlassen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Trotz der Einführung dieser regulatorischen Rahmenbedingungen bereits im Jahr 2013 stellen Aufsichtsbehörden bei vielen Banken immer noch signifikante strukturelle Mängel in der Umsetzung fest. Als Antwort darauf veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) im Juli 2023 den Leitfaden zur effektiven Risikodatenaggregation und -berichterstattung (RDARR), der klar formulierte Umsetzungserwartungen beinhaltet, die bereits in früheren Best-Practice-Publikationen diskutiert wurden. Dies zielte darauf ab, den aus Sicht der Aufsichtsbehörden bisher unzureichenden Umsetzungsfortschritt zu verbessern. Am 3. Mai 2024 folgte die Veröffentlichung des finalen „Guide“, der die Rückmeldungen aus der Konsultationsphase mit den Marktteilnehmern berücksichtigt.
Zur besseren Lesbarkeit haben wir von fink. die Anforderungen der Aufsichtsbehörde in drei zentrale Bereiche untergliedert, auf die der Regulator mit dieser Veröffentlichung besonders abzielt:
Dezidierte strategische Begleitung und Relevanz auf Vorstandsebene
Ziel: Relevanz und Durchsetzungsstärke zur kontinuierlichen Verbesserung der Datenaggregationskapazitäten und der Datenqualität
Kompetenzausstattung der 3-Lines-of-Defense (LoD)
Ziel: Angemessenes und funktionales Governance-Framework
Ganzheitliche Abdeckung der Banksteuerung
Ziel: Gruppenweite Einheitlichkeit der angewandten Verfahren
Einbetten der DQ-Ergebnisse in die Banksteuerung
Ziel: Berücksichtigung der Auswirkung von DQ-Fehlern auf die Informationsgüte steuerungsrelevanter Kennzahlen
Umsetzung von DQ-Regeln und DQ-Reporting
Ziel: Ganzheitliche, automatisierte Messung und Steuerung der Datenqualität
Minimierung der Fehleranfälligkeit durch verbesserte Prozessdokumentation und IT-Integration
Ziel: Reduktion der Fehleranfälligkeit
Adäquanz der Banksteuerungsarchitektur für Stresssituationen
Ziel: Modernisierung der IT-Architektur, um auch in Krisenzeiten rechtzeitiges und granulares Reporting zu ermöglichen
Vollständiger Überblick über die fachlichen Zusammenhänge der Bankarchitektur
Ziel: Offenlegung von Harmonisierungs- und Optimierungspotenzialen sowie Transparenz über fachliche Zusammenhänge zur Ableitung von DQ-Implikationen
Neue Technologien für anpassungsfähige und effiziente Steuerung
Ziel: Änderungen können schnell, kostengünstig und modular durchgeführt werden
BCBS239-Initiaitven sind häufig maßgeblich auf die reine Erfüllung regulatorischer Anforderungen („check-box“ – Mentalität) ausgerichtet. Die Nutzung des Gestaltungsspielraums zur Schaffung konkreter Mehrwerte für die Bank wird dabei oft vernachlässigt. Eine langfristige Strategie zur Verbesserung der RDARR-Kapazitäten bei Erzielung von Kostensenkungen ist durch singuläre, nicht abgestimmte „taktische“ Maßnahmen nicht zu erreichen. Um solche Ineffizienzen zu vermeiden, sind meist ganzheitliche Transformationen notwendig, die allerdings im aktuellen Markt kaum zu finden sind bzw. nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt werden.
Im ebenfalls von der EZB veröffentlichten Feedback-Statement zu den Rückmeldungen aus der Konsultationsphase des EZB-Entwurfs werden die Erwartungen der Aufsicht an eine ganzheitliche Betrachtung auf Basis einer integrierten Datenarchitektur nochmals betont. Institute sollten in einem ersten Schritt Klarheit über die für Sie notwendigen Schlüsselaktivitäten gewinnen.
Bei fink. verfügen wir über ein umfassendes Transformations-Framework und konkrete Projekterfahrung in der Umsetzung der RDARR-Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung der RDARR-Vorgaben, der Durchführung effizienter Maßnahmen für Ihr Institut sowie bei der Vorbereitung und Begleitung von Onsite-Inspections (OSIs) durch die Aufsichtsbehörden.