CRR III – Die wesentlichen Änderungen und ihre Auswirkungen im Kreditrisiko ​

Die Capital Requirements Regulation III (CRR III), ein bedeutender Bestandteil der europäischen Finanzmarktregulierung, ist darauf ausgerichtet, die Stabilität und Integrität des Bankensektors zu gewährleisten und die Eigenkapitalanforderungen für Banken zu regulieren. Diese Gesetzgebung setzt die finalen Basel III-Regeln in der EU um und betrifft sämtliche Banken unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Geschäftsmodell. Gemäß EU-Einigung müssen Banken die Anforderungen der CRR III bis Ende 2024 umsetzen, der erste Berichtsstichtag ist der 31.03.2025.

Die CRR III führt wesentliche methodische Änderungen in der Behandlung aller kapitalunterlegungspflichtigen Risikoarten: im Kredit-, Markt- und operationellen Risiko. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die wesentlichen Änderungen für das Kreditrisiko sowie deren Auswirkungen für Banken. Dabei werden insbesondere die Einführung des Output-Floors, die Überarbeitung des Standardansatzes für das Kreditrisiko (KSA) und die Änderungen im IRB-Ansatz beleuchtet, also den zwei wesentlichen Methoden zur Ermittlung der Höhe der notwendigen Kapitalunterlegung für das Kreditrisiko.

Kreditrisiko-Standardansatz
(KSA)

Der KSA basiert auf regulatorisch vorgegebenen, standardisierten Risikogewichten für verschiedene Arten von Krediten. Wird der KSA verwendet, müssen keine internen Ratingmodelle entwickelt werden, die wesentliche Herausforderung liegt bei der korrekten Ableitung der Risikopositions-(-unter)-klassen, also in einer Kategorisierung der Positionen gemäß den Kriterien der CRR.

Internal Ratings Based Approach (IRBA)

Der IRBA basiert auf internen Ratingmodellen zur Bewertung des Kreditrisikos. Die internen Modelle berücksichtigen dabei verschiedene Risikoparameter wie z.B. die Bonität des Kreditnehmers (zur Ableitung der Ausfallwahrscheinlichkeit) oder der Art und Höhe der Kreditbesicherung, um die Verluste bei Ausfall zu schätzen.

Output
Floor

Der Output Floor ist eine neue Regelung für die Kapitalunterlegung, u.a. für das Kreditrisiko. Er stellt sicher, dass die Eigenkapitalanforderungen aus internen Risikomodellen einen Mindestprozentsatz der Standardansätze nicht unterschreiten. Der Output Floor gilt auf Gesamtbankebene und umfasst alle Risikoarten.

Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)​

Mit Einführung des Output Floor müssen künftig alle – auch IRBA-Institute – die Risk Weighted Assets (RWA) gemäß den KSA-Regeln berechnen. Die unter Verwendung interner Modelle ermittelten RWA erhalten durch den KSA eine Mindesthöhe (Output Floor). Neben dieser, haben sich im KSA durch die CRR III noch andere wesentliche Änderungen ergeben.
Um die Risikosensitivität des KSA zu erhöhen und eine etwas stärkere Verknüpfung mit den internen Modellen zu erzielen, wurde im Rahmen der CRR III eine Überarbeitung des KSA vorgenommen. Zu den wichtigsten Anpassungen im KSA zählen:

  • Änderungen bei der Definition und Klassifikation von Risikopositionsklassen, z.B. neue Unterteilung in Risikopositionen aus dem Mengengeschäft (u.A. TransaktorenRisikopositionen), Ergänzung von Sub-Risikoklassen für die Immobilienfinanzierungen sowie eigene Risikopositionsklasse für Spezialfinanzierungen (bisher in der FoKl Unternehmen)

  • Änderungen der Risikogewichtung in den einzelnen Risikopositionsklassen (veränderte Behandlung von bestimmten Ratingstufen und von gewissen Forderungsarten, wie IPRE, ADC, etc.) sowie neuer methodischer Ansatz bei der Behandlung von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne externes Rating

  • Implementierung von Due Diligence-Prozessen für die Risikopositionsklassen Institute, Unternehmen und Gedeckte Schuldverschreibungen

  • Änderungen bei den anzuwendenden Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) außerbilanzieller Positionen, z.B. CCF von 10% bzw. 40% bei Kreditzusagen. Zusagen von KMUs können dabei aber auch weiterhin einen CCF von 0% erhalten

Die Simulationen durchgeführt auf 30 ausgewählten Portfolien deutscher Banken zeigen, dass durch die Einführung des neuen KSA abhängig von der Qualität des Portfolios und der Portfoliostruktur in Hinblick auf Forderungsklassen und Forderungsarten die RWA-Effekte sowohl positiv wie auch negativ ausfallen können. Da es geschäftspolitische Implikationen birgt, ist eine Quantifizierung empfehlenswert.

Mit unserer Expertise im Bereich des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA) helfen wir Ihnen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen, der Optimierung der Ausnutzung von Sicherheiten im Kreditrisiko, der Gestaltung von Due-Diligence-Prozessen und der optimierten Einstufung von Beteiligungen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Internal Ratings Based Approach (IRBA)

Für Institute, die ihre RWA bisher beinahe vollständig auf internen Ratings basierend berechnet haben, ergeben sich durch die Einführung des Output-Floors wesentliche Änderungen. Zum einen wird die potenzielle Ersparnis bei den RWA durch die Verwendung von internen Modellen im Vergleich zu den Standardansätzen grundsätzlich durch den Output Floor begrenzt, zum anderen ergeben sich weitere spezifische Veränderungen, die darauf abzielen, die Flexibilität bei der Modellierung etwas stärker zu regulieren:

  • Die Anforderung, dass der IRBA bis auf wenige Ausnahmen einheitlich angewendet werden muss, entfällt
  • Die Input Floors (Mindestwert-Regelungen) bei der Schätzung der Risikoparameter PD angehoben, für LGD und CCF eingeführt
  • Kreditrisikominderungstechniken, z.B. Sicherheiten und Garantien werden an den KSA angeglichen
  • Der fortgeschrittene IRBA wird für Positionen ggü. Instituten und großen Unternehmen (Umsatz > 500 Mio.) eingeschränkt, eine PD-Schätzung darf weiter erfolgen
  • Beteiligungen können nicht mehr durch interne Ratings bewertet werden und sind generell im neuen Standardansatz zu behandeln
  • Der Skalierungsfaktor in Höhe von 1,06 entfällt
  • Im Basis-IRBA werden aufsichtliche Parametervorgaben überarbeitet, z.B. reduziert sich der LGD für unbesicherte Forderungen ggü. Unternehmen von 45 % auf 40 %

Die Überarbeitung des IRBA soll dazu beitragen, unangemessene Schwankungen der RWA zu reduzieren, die Vergleichbarkeit zwischen Instituten erhöhen und gleichzeitig die Komplexität zu verringern. Die Kapitalanforderungen von Banken, die den IRBA verwenden, werden nach unseren Schätzungen um ca. 10 bis 15 % ansteigen. 

Auch wenn die CRR III wesentliche Änderungen im IRBA-Rahmenwerk einführt, durch welche das Ausmaß der Kapitalersparnisse geringer ausfällt als bisher, sind die erzielbaren Ersparnisse trotzdem wesentlich. Vor allem bei mittelgroßen Banken mit einer Bilanzsumme von 5 bis 30 Mrd. Euro können die RWA um 9-Stellige Beträge gesenkt werden. Dies zeigt auch die von uns durchgeführte Analyse von 30 Bankenportfolien dieser Größe.

Mit dem Wegfall der Anforderung zum beinahe vollständigen Abdeckungsgrad, kann jede Bank individuell entscheiden welche Portfolien, bzw. sogar einzelne Positionen unter IRBA gerechnet werden. Damit ändert sich oft die Einschätzung der Machbarkeit einer IRBA-Einführung – die Bank entscheidet selbst, ob und welche methodische Hürde sie nehmen möchte.

Bei einem Portfolio einer mittelgroßen deutschen Bank, hat die Anwendung des Basis-IRBA alleine in der Forderungsklasse „Unternehmen“ (inkl. immobilienbesicherte Forderungen) zu einer RWA Ersparnis von 1.406 Mio. € und die Anwendung des fortgeschrittenen IRBA in der Forderungsklasse „Mengengeschäft“ (inkl. immobilienbesicherte Forderungen) zu einer RWA Ersparnis von 881 Mio. € geführt. 

Przemyslaw Noetzel

Managing Director & CRR III Experte fink.

Da durch die CRR III die Pflicht zur fast vollständigen Kreditrisikoabdeckung durch IRBA entfällt, ist es sinnvoll im Rahmen der CRR III-Umsetzung einen potenziellen Wechsel zum IRBA zu analysieren. Nach unseren Berechnungen können die Banken durch Verwendung des IRBA-Ansatzes im direkten Vergleich zum KSA 39,5 % Eigenkapital einsparen.

Output Floor

Die Einführung des Output-Floors (Kapitaluntergrenze) zielt darauf ab, den Kapitalnachteil von Banken, die nur die Standardansätze verwenden, teilweise auszugleichen. Der Output Floor legt dabei die Mindestgrenze für die RWA fest, die mit regulatorischem Eigenkapital unterlegt werden müssen. Gemäß dem Output Floor müssen die nach internen Modellen berechneten RWA eines Instituts mindestens 72,5 % der RWA betragen, die sich ergeben würden, wenn das gesamte Portfolio des Instituts ausschließlich mit Standardansätzen bewertet worden wäre (nach einem vollständigen Phase-In ab 2031). Die Eigenkapitalersparnis für Institute, die interne Modelle verwenden, ist daher auf 27,5 % im Vergleich zur Verwendung von Standardansätzen begrenzt.

Die Kapitaluntergrenze gilt dabei kumulativ für jedes Institut, das bedeutet, für die Gesamtsumme aller Risikopositionen und nicht separat für einzelne Risikoarten oder Risikopositionsklassen. Aus diesem Grund spricht man von einem „aggregierten“ Output Floor. Die Regelung gilt dabei sowohl für eigenständige Tochtergesellschaften als auch auf Konzernebene.
Um den Output Floor bestimmen zu können, muss das Institut für jede Risikoart und jedes Segment, für die der Kapitalbedarf nach internen Modellen bestimmt wird, auch nach dem entsprechenden Standardansatz berechnet werden.

Der Output Floor hat dabei vor allem bei Banken mit einer hohen Qualität des Portfolios die größte Wirkung und beeinflusst in erheblichem Ausmaß die Eigenmittel.

Kontaktieren Sie unsere CRR III-Experten für die Durchführung eines Assessments Ihrer IRBA-Reife, für die Vorbereitung und Durchführung eines IRBA-Implementierungsprojektes oder für eine aufsichtsrechtliche Abnahme Ihrer IRBA-Zulassungsvoraussetzung.

Ansprechpartner bei fink.

Matthias Mersdorf
Managing Director

E-Mail
Tel.: +49 172 7507 479

Przemyslaw Noetzel
Managing Director

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Tel.: +49 172 6882 482