Die Europäische Union erzielt mit der Einigung über das EU-weite Anti-Geldwäsche-Paket (AML-Paket) einen großen Fortschritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU. Das neue AML-Paket bietet viele Chancen, indem es den bisherigen Anwendungsbereich erweitert und vorhandene Schlupflöcher sowie Inkonsistenzen in den Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten schließt. Die finalen Texte des AML-Pakets wurden am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und umfassen vier Regelungsbereiche:
AMLD VI
Einführung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2024/1640)
Die Richtlinie 2024/1640 (AMLD VI) ist von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen und enthält insbesondere Vorgaben zur Einrichtung der Register der wirtschaftlich Berechtigten, den Financial Intelligence Units (FIUs) und den Aufsichtsbehörden.
AMLR
Einführung einer EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung 2024/1624)
Die Verordnung 2024/1624 (AMLR) hat die Besonderheit, dass sie in den Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise unmittelbar anwendbar ist und in weiten Teilen das deutsche Geldwäschegesetz und die nationalen Gesetze der übrigen EU-Mitgliedsstaaten ablöst. Die EU-Geldwäscheverordnung enthält insbesondere Regelungen zum Kreis der Verpflichteten, zum Risikomanagement, den Anforderungen an die allgemeinen Sorgfaltspflichten, der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter und den Regelungen zu Verdachtsmeldungen.
AMLAR
Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Verordnung 2024/1620 AMLAR)
Die AMLA (europäische Aufsichtsbehörde) übernimmt unter anderem die Überwachung und Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden, um eine einheitliche Anwendung der AML/CFT-Regeln in der EU sicherzustellen und wird bei grenzüberschreitenden Fällen unterstützen. Daneben entwickelt die AMLA technische Standards und Leitlinien, berät EU-Institutionen und führt Risikobewertungen auf europäischer Ebene durch.
TFR
Aktualisierung der Geldtransferverordnung (Verordnung 2023/1113 TFR)
Die Aktualisierung der Geldtransferverordnung zielt darauf ab, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen in der EU zu verbessern. Sie erweitert die bestehenden Vorschriften um den Transfer von Kryptowerten und stellt sicher, dass alle an einem Geldtransfer beteiligten Parteien, einschließlich Kryptowährungsdienste, die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen.
Finanzinstitute haben noch bis Mitte 2027 Zeit, bevor das AML-Paket erstmals angewendet werden muss, eine frühzeitige Vorbereitung auf die wesentlichen Änderungen ist aber bereits jetzt zu empfehlen. Wir von fink. haben die wichtigsten Änderungen und deren erwartete Auswirkungen auf die Banken zusammengefasst:
Veröffentlichung AML-Paket im Amtsblatt der EU
Erstanwendungszeitpunkt
Geldtransferverordnung
Anwendung der
AMLAR-Verordnung
Überführung 6. EU-Geldwäscherichtlinie in nationale Bestimmungen (z.B. GwG)
Erstanwendungszeitpunkt:
EU-Verordnung
6. EU-Geldwäscherichtlinie
Erstanwendungszeitpunkt
EU-Verordnung für Profifußballvereine und -agenten
Ziel: Vereinen der Regulatorik in Sachen Geldwäsche und Sanktionen
Ziel: Transparentere Vorschriften zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten
Ziel: Meldepflicht beim Verkauf bestimmter hochwertiger Güter
Ziel: Berücksichtigung von Auslagerungen und Reliance auf Dritte im internen Risikomanagement
Ziel: Ausweitung des PEP-Begriffs
Ziel: Anwendung zusätzlicher Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung großer Vermögenswerte wohlhabender Privatpersonen
Einholung zusätzlicher Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte
Umsetzung verstärkter Maßnahmen zur Prävention möglicher Interessenkonflikte der beteiligten Mitarbeiter.
Ziel: Festlegung einer EU-weiten Oberobergrenze für Barzahlungen
Neben diesen Änderungen enthält das AML-Paket weitere Anpassungen ohne direkte Auswirkungen für Banken, z.B. wurde der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert, sodass nun auch beispielsweise ein Großteil der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sowie Fußballclubs und Spieleragenten zu den geldwäscherechtlich verpflichteten zählen. Daneben gibt es auch Neuerungen im Transparenzregister, die registerführede Stelle wird künftig die Richtigkeit der übermittelten Informationen überprüfen und sanktionierte Personen müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Darüber hinaus gibt es neue mitteilungspflichten von Gesellschaften mit Sitz in Drittstaaten.
Das AML-Paket bringt nach Einschätzung von fink. nicht nur Herausforderungen für Finanzdienstleister mit sich, sondern bietet auch die Chance, das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Mit der Erweiterung des Scopes um Finanzsanktionen sowie der Einführung strengerer Vorschriften und Sorgfaltspflichten stehen Finanzdienstleister vor erheblichen Anpassungen in allen vier Value Levers: Vision/Strategie, Operating Model, Systeme und Software, und Daten.
Die Umsetzung dieser Anpassungen eröffnet die Change zur Transformation der Compliance-Funktion zur proaktiven, datengetriebenen und ethisch fundierten Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Um das zu erreichen, setzen wir von fink. auf den Einsatz fortschrittlicher Technologien, die Verbesserung der Datenintegration, kontinuierliche Innovation und die Menschen, denn Veränderungsprozesse sind nur dann erfolgreich, wenn alle Stakeholder mit an Bord sind.
Mit diesem Ansatz und unserer umfassenden Compliance-Transformationserfahrung sowie Expertise unterstützen wir Sie nicht nur bei der Einordnung und Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, sondern auch dabei, Ihr Institut zu einem zukunftsfähigen Target Operating Model zu transformieren